Einhaltung Abstandsregeln von 1,5m zwischen Personen in allen Räumen, einschließlich sanitären Einrichtungen, Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten, Flure, Gänge, Treppen, Garderoben, Kassen-, Technik- und Gastronomiebereich, Kios und Lager
Dies gilt für Kunden und Personal. Personen, welche nach gültigen Regelungen im Verhältnis zueinander von den Kontaktbeschränkungen befreit sind, haben die Abstandsregeln untereinander nicht zu befolgen.
Kinobesucherlisten für Kontaktpersonenermittlung für den Fall eines nachträglich identifizierten COVID19 Falles unter den Besuchern
Ausschluss vom Besuch
Wenn man in den letzten 14 Tagen wissentlich Kontakt zu einem bestätigten COVID-19 Erkrankten hatte
Wenn man unspezifische Allgemeinsymptome oder respiratorische Symptome jeder Schwere aufweist
Wenn Personen während der Veranstaltung Symptome entwickeln, haben diese umgehend die Veranstltung zu verlassen
Mund-Nasen-Bedeckung
Kinobesucher haben in den Innenräumen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Maskenpflicht)
Davon ausgeschlossen sind Kinder bis zum sechsten Lebensjahr und Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder zumutbar ist.
Die Mund-Nasen-Bedeckung kann am Sitzplatz abgenommen werden