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Corona Regeln

Abstandsregeln:

  • Einhaltung Abstandsregeln von 1,5m zwischen Personen in allen Räumen, einschließlich sanitären Einrichtungen, Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten, Flure, Gänge, Treppen, Garderoben, Kassen-, Technik- und Gastronomiebereich, Kios und Lager
  • Dies gilt für Kunden und Personal. Personen, welche nach gültigen Regelungen im Verhältnis zueinander von den Kontaktbeschränkungen befreit sind, haben die Abstandsregeln untereinander nicht zu befolgen.
  • Kinobesucherlisten für Kontaktpersonenermittlung für den Fall eines nachträglich identifizierten COVID19 Falles unter den Besuchern

Ausschluss vom Besuch

  • Wenn man in den letzten 14 Tagen wissentlich Kontakt zu einem bestätigten COVID-19 Erkrankten hatte
  • Wenn man unspezifische Allgemeinsymptome oder respiratorische Symptome jeder Schwere aufweist
  • Wenn Personen während der Veranstaltung Symptome entwickeln, haben diese umgehend die Veranstltung zu verlassen

Mund-Nasen-Bedeckung

  • Kinobesucher haben in den Innenräumen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Maskenpflicht)
  • Davon ausgeschlossen sind Kinder bis zum sechsten Lebensjahr und Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder zumutbar ist.
  • Die Mund-Nasen-Bedeckung kann am Sitzplatz abgenommen werden
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